Schloss Thurnau, Oberfranken

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel „Lindenmühle“
Inhaber: Tatiana Hartl
Kolonnadenweg 1 • 95460 Bad Berneck im Fichtelgebirge
Betriebsstätten:
Hotel „Lindenmühle“, Ferienwohnung „LindenAppart“, Ristorante „CasaNova“, Eventagentur „Frankenevent“, Schloss Thurnau

1.) Vertragsabschluß, Leistungserbringung
Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden ( einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw. ) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind für den abgeschlossenen Vertrag bindend und anerkannt; andere Geschäftsbedingungen, bspw. die des Kunden werden nicht anerkannt; sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Banketträumen und anderen Räumlichkeiten. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er gegenüber dem Hotel mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Eine Unter- oder Weitervermietung angemieteter Räumlichkeiten ist nicht zugelassen, es sei denn, das Hotel erteilt auf schriftlichen Antrag eine schriftliche Einwilligung.

Das Hotel stellt die angemieteten Räumlichkeiten zum genauen Vertragszeitpunkt und/oder Veranstaltungszeitpunkt zur Verfügung. Insbesondere bei Hotelzimmern erwirbt der Kunde kein Recht auf ein bestimmtes Zimmer, sondern nur auf ein Zimmer im Rahmen der gebuchten Kategorie. Hotelzimmer stehen im Rahmen der Leistungserbringung am Anreisetag erst ab 13:00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11:00 Uhr geräumt werden. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Räumung des Zimmers am Abreisetag bis 12:00 Uhr nicht nach, ist das Hotel, ohne weitere Aufforderung an den Kunden, berechtigt, ein Entgeld bis zur vollen Höhe des Zimmerpreises für die weitere Nutzung zu verlangen. Sollte dem Hotel durch verspätete Räumung des Zimmers am Abreisetag ein anderweitiger Schaden entstehen, ist der Kunde zum Ersatz desgleichen verpflichtet.

Reist der Kunde am Anreisetag bis 18:00 Uhr nicht an, ist er verpflichtet, das Hotel über die spätere Ankunftszeit rechtzeitig zu unterrichten, andernfalls kann das Hotel bei Nachfrage anderer Kunden vom Vertrag zurücktreten und das Hotelzimmer anderweitig vermieten, ohne dass dem Kunden ein Recht auf Unterkunft zusteht. Die Nachweispflicht zur Benachrichtigung bei verspäteter Anreise liegt beim Kunden.

Für vom Kunden gebuchte Verpflegungsleistungen ( Speisen & Getränke ) hat der Kunde dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Personenzahl, Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer wird nach der tatsächlichen Personenzahl abgerechnet.

Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, daß die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung geeignet ist, sei es durch ihren politischen, religiösen oder sonstigen Charakter, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder Verkaufsveranstaltungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung durch die Hotelleitung.

2.) Preise, Anzahlung
Die Preise bestimmen sich aus der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste und beinhalten den zum Vertragsabschluß gültigen Satz der Mehrwertsteuer. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel grundsätzlich berechtigt, Preiskorrekturen bis zur Höhe der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste vorzunehmen. Für den Fall einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung, ist das Hotel ebenfalls nachträglich zur Preisanpassung berechtigt.

Das Hotel kann vom Kunden und/ oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen, die in besonderen Fällen bis zu 100% der gebuchten Leistungen umfassen kann. Ist eine solche Vorauszahlung vereinbart und wird diese vom Kunden nicht fristgerecht geleistet, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und jeglichen daraus resultierenden Schaden beim Kunden geltend zu machen.

3.) Zahlung der Leistungen
Der Kunde ist verpflichtet, für alle beim Hotel bestellten, vom Hotel erbrachten, bzw. während des Aufenthalts in Anspruch genommenen Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt insbesondere auch für vom Kunden an das Hotel veranlasste Leistungen und/oder Auslagen des Hotels an Dritte. Die Rechnungen des Hotels sind grundsätzlich sofort nach Leistungserbringung bzw. bei Abreise fällig. Das Hotel ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, aufgelaufenen Forderungen jederzeit fällig zu stellen und die unverzügliche Zahlung zu verlangen. Sofern eine Zahlung gegen Rechnung vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag mit Stellung der Rechnung fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug beim Hotel eingehend zu begleichen. Zahlungsverzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Hotel berechtigt ab dem 10.Tag der Rechnungsstellung Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz für Kontokorrent der Hausbank zu verlangen. Darüber hinaus wird für jede Mahnung nach dem 10.Tag der Rechnungsstellung eine Mahngebühr von 6,00 € fällig.

Für gebuchte Leistungen bzw. durch Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das Entgeld auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint ( § 552 BGB ). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung/Frühstück 10% vom Zimmerpreis, bei allen bestellten Speisen und Getränken 40% vom Leistungspreis, bei Pauschalarrangements des Hotel 25% des Leistungspreises. Falls ein Mindestumsatz vereinbart wurde und dieser nicht erreicht wird, ist das Hotel berechtigt, bis zu 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.

Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

4) Haftung
Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, hat der Kunde dies unverzüglich zu rügen und dem Hotel Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unabhängig von Ziff.4 und den §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den gesetzlichen Vertreter oder der leitenden Angestellten des Hotels. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel beträgt 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

a) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit ebensolcher Sorgfalt behandelt.
c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesendet

Jedwede Haftung des Hotels aus den Punkten a-c ist ausgeschlossen.

Im Falle höherer Gewalt ( Brand, Streik o.Ä.) oder sonstiger vom Hotel an der ganzheitlichen oder teilweisen Leistungserbringung nicht zu vertretender Hinderungsgründe, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.

5.) Rücktritt des Hotels
Das Hotel ist ferner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten wenn, Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht wurden, das Hotel den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.

– Dies gilt insbesondere bei Gruppenbuchungen auch für den Fall, dass nur Einzelpersonen der Gruppe dazu Anlass geben.
– Gegen den Punkt 1 Abs. 5 verstoßen wird
– Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels vom Vertrag entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

6.) Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr, auch für Wechsel- und Scheckstreitigkeiten der Ort des Hotels.

Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschl. dieser Geschäftsbestimmungen – unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksame ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.

Stand 01/08
erlischt bei Erscheinen einer aktuelleren Version

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